Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen [Name/Firma des Auftragnehmers] (nachfolgend „AN“) und seinen Kunden.

(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer (§ 14 BGB), also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der AN deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung

(1) Angebote des AN sind freibleibend. Der AN ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

(2) Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Der AN kann das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang annehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich oder durch Auslieferung/Aushändigung des Arbeitsergebnisses.

(3) An allen überlassenen Informationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen oder Daten behält sich der AN Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für als „vertraulich“ gekennzeichnete Unterlagen. Eine Weitergabe erfordert die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AN.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Vergütung nach den jeweils aktuellen Stunden- oder Tagessätzen des AN.

(2) Zusätzlich können Nebenkosten und Auslagen in nachgewiesener oder vereinbarter Höhe berechnet werden. Reise- und Übernachtungskosten werden wie folgt vergütet:
– Bahnfahrten: 1. Klasse (zzgl. Zuschläge),
– Flugreisen: Business-Class,
– Pkw: 0,80 EUR je Kilometer.
Die Wahl des Verkehrsmittels liegt beim AN.

(3) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Vergütung wie folgt fällig:
– 1/3 bei Auftragsbestätigung,
– 1/3 bei Beginn der ersten Auftragsarbeit,
– 1/3 bei Lieferung der Ergebnisse.
Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse. Skonto wird nicht gewährt.

(5) Bei Zahlungsverzug kann der AN die Bearbeitung weiterer Aufträge verweigern oder den Vertrag kündigen. Außerdem können bestimmte Zahlungsarten ausgeschlossen werden.

(6) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den AN bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Unterbleibt die Mitwirkung, haftet der Kunde für Verzögerungen, zusätzliche Kosten sowie für bereits entstandene Vorarbeiten und Auslagen.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der AN den Vertrag fristlos kündigen.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Der AN führt das Laserscanning mit der Sorgfalt eines professionellen Dienstleisters aus.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und diese spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind nach deren Entdeckung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung, anzuzeigen.

(3) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des AN Nacherfüllung oder Neuerstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn die Leistung für den Kunden aufgrund des Fehlschlagens der Nachbesserung ohne Interesse ist.

(4) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der AN nur, wenn dieser Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, durch eigene Referenzmessungen die Richtigkeit der vom AN erstellten Messdaten zu prüfen. Eine Haftung des AN für Schäden, die auf fehlerhaften Messungen beruhen, ist ausgeschlossen.

(6) Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der AN oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der AN nicht.

(7) Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des AN auf die Höhe des vereinbarten Honorars für die jeweilige Leistung beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder für Schäden aus fehlender Nutzungsmöglichkeit ist ausgeschlossen.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Verjährung

Ansprüche wegen Mängeln oder Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Fristbeginn, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich Arbeitskämpfen und unvorhersehbarer, unverschuldeter Umstände, berechtigen die Parteien, ihre Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit auszusetzen.

§ 8 Unterlagen, Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Nach Ausgleich seiner Ansprüche gibt der AN alle vom Kunden überlassenen Unterlagen zurück, ausgenommen Schriftwechsel und Kopien zu Dokumentationszwecken.

(2) Der AN verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen des Kunden auch über das Vertragsende hinaus.

(3) Kundendaten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet.

(4) Arbeitsergebnisse werden für drei Jahre gespeichert. Eine längere Speicherung ist möglich, aber nicht verpflichtend.

§ 9 Geistiges Eigentum und Eigentumsvorbehalt

(1) Arbeitsergebnisse (Scans, Berichte, Zeichnungen etc.) dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt und nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.

(2) Gelieferte Daten bleiben Eigentum des AN. Soweit urheberrechtlich geschützt, erhält der Kunde ein nicht übertragbares, ausschließliches Nutzungsrecht.

(3) Bis zur vollständigen Zahlung behält sich der AN das Eigentum an allen übergebenen Unterlagen vor.

§ 10 Kündigung

Eine Kündigung ist schriftlich unter Angabe von Gründen einzureichen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind vollständig zu vergüten, auch wenn keine Ergebnisdokumentation gewünscht wird.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Referenzen

(1) Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des AN.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Bei mehrsprachigen Vertragsfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

(5) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, vom AN als Referenzkunde benannt zu werden.